Fraktionsstellungnahme aus der Turmbergrundschau vom 22.12.2022
Bebauung Weingarten Nord
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 80 „Breitwiesen Teil I“ fiel der Startschuss für die geordnete Überplanung des ehemaligen Trautwein-Geländes, sowie 15 angrenzenden Grundstücken zur Arrondierung des Gesamtbereichs. Dass für Grünzonen, Abgrenzungen zum Außenbereich und künftigen Erschließungsthemen weitere Grundstücke einbezogen werden, ist aus Sicht der WBB-Fraktion zunächst richtig, bedeutet aber keine vollständige Bebauung! Dennoch muss nun die Gemeinde die finanziellen und personellen Ressourcen für den Bebauungsplan tragen, eine gesetzliche Umlegung ist ggfls. zusätzlich erforderlich und könnte das ganze Vorhaben weiter in die Länge ziehen. Sonst droht ein zweites „Sandfeld“, wenn einzelne Grundstücke überplant, aber bei der Umlegung nicht verfügbar sind. Wir befürworten eine zweite Zufahrt über die Rosenstraße, sehen weitere Visionen von Erschließungsstraßen durch die Breitwiesen jedoch äußerst kritisch. Außerdem forderte die WBB-Fraktion die Einhaltung der Reihenfolge der zu überarbeitenden Bebauungspläne, nachdem nun kein vorhabenbezogener, extern zu erstellender und zu finanzierender Bebauungsplan hier verwirklicht werden soll. Gespannt sind wir auch auf die Umsetzungsquote der durch die WBB per Antrag initiierten „Wohnungsbaupolitischen
Grundsätze“ (Sozialer Wohnungsbau).
Kontamination nach Brand?
Besorgte Anwohner wandten sich im Rahmen der WBB-Informationsstände mit der Frage an die WBB, ob aufgrund des Brandes (Trautwein-Areal) und den freigesetzten Schadstoffen im Frühjahr bedenkenlos eigene Gärten bewirtschaftet werden können. Das Landratsamt wurde laut Bürgermeister Bänziger auf unsere Anfrage hin zwischenzeitlich informiert. Es sollten hier Bodenproben veranlasst werden.
Projekt Schulneubau stockt
Der Gemeinderat wurde mit einem neuen Positionspapier der Schulleitung konfrontiert, das teilweise im Widerspruch zu bestehenden Ratsbeschlüssen, bzw. der bereits vorgestellten, kostenintensiven Machbarkeitsstudie steht. Es ist nun Aufgabe der Verwaltung und der Schulleitung, zunächst einen Konsens zum pädagogischen Konzept und der Schulausrichtung zu finden. Der daraus resultierende Raumbedarf ist ausschlaggebend für die weitere Planung! Danach sind dem Gemeinderat zeitnah entsprechende Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise, insbesondere zur Finanzierung, zu unterbreiten.