Windkraftanlagen genehmigungsfähig | Wertschätzung fürs Ehrenamt

Windkraftanlagen in Weingarten genehmigungsfähig

Im Hinblick auf Natur- und Artenschutz brachte das Gutachten der Windkraftgegner keine wesentlich neuen Erkenntnisse. Die erfassten Vogelarten mit ihren Habitaten und Brutstätten stimmen weitgehend mit dem vorgestellten Gutachten im Auftrag des Projektierers überein. Leider fehlten Aussagen, unterschieden zwischen Feld- und Waldstandorten, sowie Aussagen zur Wertigkeit des Waldes. Statt einer fachlichen Auseinandersetzung präsentierte der Gutachter die Ansicht, dass Windkraft generell schädlich für die Artenvielfalt sei, begleitet von einschlägigem Bildmaterial, wie es oft von Windkraftgegnern verbreitet wird. Der Gutachter plädierte sogar wörtlich für ein deutschlandweites Windkraft-Moratorium, also das komplette Aussetzen von Genehmigungen. Solche Aussagen stellen die von uns geforderte Neutralität, Unparteilichkeit und Objektivität erheblich in Frage.

Es ist wichtig zu betonen, dass Gegner und Befürworter von Projekten unterschiedliche Meinungen haben können, was legitim ist. Allerdings unterliegen Gutachter Standards. Gemäß der Zivil- und Strafprozessordnung müssen sie ihre Gutachten “unparteiisch” erstatten, ohne subjektive Beeinflussungen oder Beurteilungen. Jegliche Vorurteile oder emotionale Beweggründe sollten keinen Einfluss auf die Gutachtenerstellung haben. Leider scheint dies im vorliegenden Gegenwind-Gutachten nicht der Fall zu sein. Auf Anfrage der WBB bescheinigte der Gutachter dennoch die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit mit “behördlich ja und fachlich nein”.

Fairness & Wertschätzung fürs Ehrenamt

Es ist gängige Praxis, dass Entschädigungssatzungen vor anstehenden Wahlen überprüft werden. In Weingarten erfolgte dies zuletzt 2016. Das Gemeinderatssalär sollte keinesfalls als Lohn betrachtet werden, da es auf die Stunde gerechnet sogar unter den üblichen Entschädigungssätzen vieler Vereine liegt. Uns war wichtig, angesichts der starken Inflation und unvermeidlicher Geldentwertung zumindest das Niveau für die ehrenamtliche Arbeit grob beizubehalten. Eine Anpassung erst nach weiteren fünf Jahren würde bedeuten, dass Ehrenämtler, denen ohnehin immer weniger Ehre zuteil wird, jährlich über einen Zeitraum von 13 Jahren immer weniger an Entschädigungen erhalten. Die WBB-Fraktion bedauert, dass nicht alle Fraktionen diese Argumentationslinie teilen.

Timo Martin, WBB-Fraktionsvorsitzender