16. April 2019
Anträge

Es fehlen Mietwohnungen!

Aus Sicht der WBB gibt es seit langem einen eklatanten Mangel an Mietwohnungen. Wie in der gesamten Region fehlen „bezahlbare Wohnungen“, beispielsweise für dringend benötigte Fach- und Pflegekräfte der unteren und mittleren Einkommensschichten. Um dieses Problem anzugehen hat die WBB das Ziel einer sozialen Quoten-Regelung formuliert, mit der die Gemeinde die private Mietpreispolitik ein Stück weit lenken und eine gute Mischung der Bevölkerungsschichten anstreben kann.

Der Beschlussantrag lautet:

„Bei Änderungen, vorhabenbezogenen oder neuen Bebauungsplänen, auf deren künftigen Flächen überwiegend ein einzelner Investor, Bauträger oder Projektträger tätig wird, ist zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der dem sozialen Wohnungsbau eine Mindestquote von 35% einräumt.“

Die Quote bezieht sich auf die Gesamtwohnfläche des Vorhabens und beinhaltet eine mindestens 10-jährige Mietzins-Festschreibung zu den jeweils zu ermittelnden Sozialsätzen, aktuell liegt dieser in Weingarten gegenüber dem örtlichen Mietspiegel bei ca. 6,- €/m².

Wir kümmern uns!

Wir empfinden diese Auflagen als legitim, schließlich profitiert der Vorhabenträger überproportional von der vorhandenen und von anderen bezahlten kommunalen Infrastruktur – von der Wasserversorgung bis hin zu bereitzustellenden teuren Kinderbetreuungsplätzen. Mitunter sind nicht einmal Erschließungskosten zu entrichten, sollte das Flurstück bereits einmal abgerechnet worden sein. Für Investoren gibt es im Gegenzug ein großes Wohnraumprogramm des Landes mit einem Fördervolumen in Höhe von 250 Mio. Euro. Kommunen können zudem für jede Sozialwohnung 2.000 € Fördersumme erhalten.
Da es gesetzlich scheinbar keine Möglichkeit gibt, einen Teil des privatwirtschaftlichen Veräußerungsmehrwerts für die Allgemeinheit abzuschöpfen, kann die Gemeinde über diese Quotenregelung ihrer sozialen Verantwortung wenigstens ein Stück weit gerecht werden.

Darüber hinaus betrachtet die WBB die innerörtliche Nachverdichtung als einen effektiven Hebel für die Schaffung von (Miet-)Wohnraum. Denn es wird nach aktuellem Stand sowie den politischen Mehrheiten in Weingarten kaum noch größere Neubaugebiete geben. Die WBB kann sich daher, abweichend gegenüber früheren Positionen, innerörtlich durchaus andere Hausformen und Gebäudehöhen vorstellen, die die wenigen vorhandenen Flächen effizienter dem barrierefreien Wohnungsbau zuführen. Diese Position ist in Einklang mit der jeweiligen Situation und den benötigten Frei- und Grünflächen abzuwägen.