Philipp Reichert

Bauliche Obergrenze Breitwiesen | Förderung für Radwegsanierungen

Fraktionsstellungnahme aus der Turmbergrundschau vom 25.05.2023
Antrag auf bauliche Obergrenze des Bebauungsplans Breitwiesen Teil I

Bereits beim Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Breitwiesen Teil I“ und der gleichzeitigen Gebietsabgrenzung befürworteten mehrere Fraktionen, dass im Hinblick auf die kommunale Infrastruktur, die maximal bebaubare Fläche des bisherigen „Trautwein-Areals“ durch die Hinzunahme weiterer Grundstücke keinesfalls größer ausfallen dürfe. Die WBB-Fraktion möchte an der Gebietsabgrenzung zwar grundsätzlich festhalten, aber lediglich für ein angenehmeres Wohnumfeld und größere Abstände zu Bestandsbauten in direkter Nachbarschaft.
Der im März eingebrachte Antrag soll das Ziel verfolgen, dass die maximal mögliche Bebauung auf Basis der bisher bebauten Fläche liegt. Unter Berücksichtigung der Verdichtungskriterien für Neubaugebiete, sowie unseren festgelegten städtebaulichen Grundsätzen (Arrondierung zum Außenbereich) soll eine Obergrenze der Anzahl der Wohneinheiten definiert werden. Anhand dieser Festlegungen sollen auch nach den bisherigen Grundsätzen (u.a. Wohnungsgröße) die Anzahl der erforderlichen Stellplätze verbindlich festgeschrieben werden. Für die Erschließung des Wohngebietes sehen wir eine zweite Zufahrt über die Rosenstraße als machbar an, während wir weitere Visionen von neuen Erschließungsstraßen quer durch die Breitwiesen ablehnen.

Förderung für Sanierung mehrerer Radwege

Bereits Ende 2020 beantragte die WBB-Fraktion die Sanierung der Radwege Richtung Grötzingen, Untergrombach und Blankenloch unter Einbeziehung sämtlicher vorhandener Fördermöglichkeiten. Während der Radweg zwischen der Waldbrücke und Blankenloch (Kirschbaumallee) in den Sommerferien in kommunaler Eigenleistung durch den Bauhof saniert wird, wurden die Verbindungen nach Grötzingen und Untergrombach (jeweils entlang der Bahnlinie) nach Gemeinderatsbeschluss unter Vorbehalt einer Förderung von 90 % in die Haushaltssatzung aufgenommen.
Erfreuliche Nachrichten erreichte das Gremium nun aus dem Regierungspräsidium: Die beiden letztgenannten Verbindungen können nun mit einem kommunalen Eigenanteil von 65.000 Euro saniert werden. Die Radwege entlang der B3 nach Grötzingen und Untergrombach werden sogar, da sie als begleitende Radwege entlang von Bundesstraßen gewertet werden, in vollem Umfang übernommen.