Fraktionsstellungnahme aus der Turmbergrundschau vom 02.12.2021
Notwendige Anhebung der Grundsteuer
In der Sitzung des Gemeinderates am 22. Nov. wurde u.a. eine Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes beraten. Das Thema wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf das Tableau gebracht. Nach Jahren ohne Anpassung des Hebesatzes erscheint die Steigerung von 330 v. H. auf 420 v.H., immerhin 27 %, zunächst enorm. Die durchschnittliche Steigerung von 2,37 % pro Jahr stellt jedoch einen moderaten Anstieg dar, zumal die Verwaltung anschaulich die Kostenentwicklung der Infrastruktur in den letzten Jahrzehnten aufzeigte. Eine stetige Kostensteigerung in Straßen-, Kanal- und Kindergartenbau ist für die Gemeinde nicht ohne eine Anpassung der Grundsteuer zu stemmen. Der WBB war immer wichtig, die von der Gemeindeordnung vorgegebene Rangfolge zu beachten und zunächst Gebühren und Beiträge anzupassen, und erst als letztes Mittel an die Steuern zu gehen. Nachdem in den letzten Jahren nahezu alle Gebührenordnungen überarbeitet wurden, musste sich das Gremium nun mit den Steuern befassen, um den kommunalen Haushalt stemmen zu können. Daher hat die WBB-Fraktion einstimmig der gut vorbereiteten Verwaltungsvorlage zugestimmt.
Einführung der Zweitwohnungssteuer – ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
Nach dem Kommunalabgabengesetz obliegt es einer Kommune, Verbrauchs- und Aufwandssteuern zu erheben. Die Einführung einer Zweitwohnungssteuer erfolgt nun nach Ansicht und Vorschlag der WBB zurecht. Denn Nutzer einer Zweitwohnung in Weingarten nehmen die kommunale Infrastruktur ebenso in Anspruch, jedoch weitgehend ohne einen finanziellen Beitrag zu leisten. Die neue Zweitwohnungssteuer bemisst sich nach der jährlichen Netto-Kaltmiete und wird mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Interessant ist die Steuer für die Kommune insbesondere, da davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze umgemeldet werden. Dann würde zwar keine Steuerlast mehr entstehen, die neu gemeldeten Hauptwohnsitze wirken sich jedoch positiv auf den kommunalen Finanzsteuerausgleich und die Zuweisungen aus. Ein positiver Nebeneffekt, der dem Haushalt der Gemeinde gut tun wird. Die Gemeinde kann diese Chance auf Mehreinnahmen nicht auslassen. Insbesondere die WBB bemängelte in den letzten Jahren die schlechte Bilanz des Ergebnishaushaltes. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird nun zur Verbesserung dieser Bilanz beitragen.