Timo Martin

Stellungnahme der WBB-Fraktion zur Änderung der beiden Bebauungspläne „Effenstiel“ und „Im Gehren“

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 29. Februar 2016 einstimmig die Offenlage der beiden Bebauungspläne „Effenstiel“ und „Im Gehren“. Den Bericht der BNN können Sie hier nachlesen: Wochenendgebiete Offenlage, BNN vom 03.03.16

Nachfolgend die Stellungnahme der WBB-Fraktion

Nachdem vor 6 Jahren bereits ein interfraktioneller Antrag zum Aufgreifen der Missstände in den beiden Wochenendgebieten gestellt wurde, dessen Bearbeitung lange zwischen dem Landratsamt und der Gemeindeverwaltung hin und her gedümpelt ist, sind wir froh, dass nun Entwürfe für die Änderung der Bebauungspläne vorliegen.

Leider können viele Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte nicht einfach zurückgedreht werden. So wurde der Waldabstand in der früher geringeren Form von 10 Meter schon nicht eingehalten, geschweige denn, die heute gültige Regelung von 30 Metern. Es ist uns wichtig, dass, aufgrund der falschen Platzierung der Bauwerke zum Waldrand hin die Gemeinde als Waldbesitzer nicht in eine Haftungssituation kommt. Eine Rücknahme des Waldes, was eine ausgleichspflichtige Waldumwandlung bedeuten könnte, kommt aus unserer Sicht nicht in Frage.

Die Zustimmung für die höhere zulässige Grundfläche für die Häuser von 30 auf 50 qm fällt uns nicht leicht. Sie wird jedoch notgedrungen mitgetragen.

Wir sind zufrieden mit der gefundenen Regelung für die Abwasserentsorgung. Der bisher gültige Zustand, dass häusliche Abwässer zur Versickerung gebracht werden konnten und nur Fäkalien über eine geschlossene Grube entsorgt werden mussten war nicht akzeptabel. Die kontrollierte Entsorgung aller häuslichen Abwässer durch eine Anlieferung in der Kläranlage ist angemessen und zeitgemäß.

Ein weiterer Missstand im Hinblick auf Dauerwohnsitze kann wohl nicht ausreichend geregelt werden. Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob über das Melderegister etwas erreicht werden kann.

Unzufrieden sind wir, dass die damals beschlossene Einladung eines Vertreters der Baurechtsbehörde des Landratsamtes in eine Gemeinderatssitzung bis heute nicht zustande gekommen ist. Wir reichen heute einen Antrag ein, mit dem wir diese Forderung nochmals erneuern. Der Termin muss aus unserer Sicht noch vor dem Satzungsbeschluss erfolgen. Wenn die Gemeinde Weingarten ihren Part mit der Bebauungsplan-Änderung erfüllt, möchten wir aus erster  Hand erfahren, wie das Landratsamt mit den auch über die neuen Regeln hinausgehenden Missständen umzugehen gedenkt.

Den Entwürfen für die Offenlage der Bebauungspläne „Effenstiel“ und „Im Gehren“ stimmen wir zu.