9. Mai 2019
Anträge

Fußgänger schützen

Über acht Jahre ist es her, seit unser damals neu gewählter Bürgermeister publikumswirksam die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen im wahrsten Sinne des Wortes „erfahren“ hat. Doch außer der Installation eines Außenfahrstuhls am Rathaus – der übrigens nach wie vor auf seine Inbetriebnahme wartet – hat sich in puncto Barrierefreiheit und Schutz schwächerer Menschen im öffentlichen Raum definitiv nichts verbessert. Die öffentliche Hand agiert immer noch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für das Automobil“, mit der Folge, dass nach wie vor ältere Menschen mit ihren Rollatoren auf die Fahrbahn gezwungen werden und Kinder bis zu acht Jahren trotz der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung die Bürgersteige nicht zum Fahrradfahren benutzen können. Auch für Familien mit Kleinkindern ist ein Gang durch die Ortsmitte ein ständiger Hindernislauf.

Der vor fünf Jahren von der WBB formulierte Slogan „Fußgänger schützen – Radwege ausbauen – Parkraum ordnen“ hat daher an Dringlichkeit eher gewonnen als eingebüßt und kann somit unverändert übernommen werden. Unser öffentlicher Raum gerade in der Ortsmitte darf nicht länger Fluchtreflexe auslösen, sondern soll endlich zu dem werden, was er schon immer war: Zu einem Ort der Begegnung, der Kommunikation und des Verweilens, in dem schwächere Menschen nicht länger ausgegrenzt und an den Rand gedrängt werden, sondern Respekt und Rücksichtnahme genießen und den ihnen zustehenden Platz finden.

Lesen Sie hier noch einmal unseren Antrag zum Fußgängerschutz vom 13. Juli 2016.