Seit der vierten Kalenderwoche des Jahres 2018 ist Weingarten um eine ganz besondere Sehenswürdigkeit reicher. Dort, wo einst unser altehrwürdige Tabakschopf stand und in den Spätsommermonaten würziger Duft die Luft erfüllte zieht nun eine überdimensionierte Werbeanlage die Blicke der Anwohner und Passanten auf sich. „Wir planen hier in Abstimmung mit den örtlichen Entscheidungsträgern der Kommune Weingarten Wohnungen und Reihenhäuser“ verkündet frohgemut die Überschrift, weitere Details folgen: 14 Reihenhäuser und 42 Wohnungen sollen auf einem Areal entstehen, das baurechtlich bisher Mischgebietsqualität hat und somit zur Realisierung des angekündigten Vorhabens eines Bebauungsplanänderungsverfahrens bedarf. Da die Liste der zur Bearbeitung anstehenden Verfahren in den vergangenen Jahren eher länger als kürzer geworden ist, hat der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 15. Januar 2018 eine Priorisierung durchgeführt. Selbstverständlich wurde dabei aus Gerechtigkeitsgründen auch die Wartezeit der einzelnen Vorhaben berücksichtigt und das Areal „Tabakschopf“ als relativ neu hinzugekommene Fläche auf das Jahr 2019 verschoben.
Die Botschaft der Werbeanlage ist daher je nach Gefühlslage als zu optimistisch, als naiv oder als dreist einzustufen. Grundstücke und Wohnungen zum Kauf anzubieten, ohne dass die „örtlichen Entscheidungsträger“ überhaupt einen Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren gefasst haben, kann eigentlich nur Verlierer produzieren. Und natürlich geht es wie immer mal wieder um das liebe Geld – ein Grundstück soll von einem Bauträger mit einer maximal möglichen Nutzung vermarktet werden, die Gemeinde nickt ab und kümmert sich anschließend um die Kinderbetreuung, Spielplätze, Schulräume und Freizeitmöglichkeiten für ein überverdichtetes Baugebiet ohne jegliche Aufenthaltsqualität. Da werden Erinnerungen wach an ein Freibadgelände, bei dessen Bebauung ein „Entwickler“ die Gemeinde an der Nase herumführte und die ursprünglich vorgesehen Anzahl der Wohneinheiten mit der Formel „2,5 Millionen plus X“ nach oben trieb. Ohne verfrühte Festlegungen und Zusagen wird daher die WBB einem ordentlichen Bebauungsplanänderungsverfahren gelassen entgegensehen, um zu gegebener Zeit die verschiedenen Ziele wie Wirtschaftlichkeit, Verträglichkeit mit der Umgebungsbebauung, Verkehrserschließung und städtebauliche Qualität sorgfältig miteinander abzustimmen. Soviel Zeit muss sein.